Das Strassenunternehmen Gägelhof-Bergli bezweckt Ausbau, Korrektion und Unterhalt der Strasse Gägelhof-Bergli auf dem Gebiet der politischen Gemeinden Schwellbrunn und St.Peterzell.
Es ist ein gemeinschaftliches Unternehmen nach Art. 201bis des Gemeindegesetzes des Kantons St.Gallen mit Sitz in der politischen Gemeinde St.Peterzell.
Art. 2 Anwendbares Recht
Das Unternehmen untersteht dem Recht des Kantons St.Gallen, soweit diese Vereinbarung nichts anderes bestimmt.
Art. 3 Statuten
Die Statuten regeln:
Mitgliedschaft;
Kostenverteilung;
Organisation;
Rechte und Pflichten der Mitglieder.
Art. 4 Rechtspersönlichkeit
Das Unternehmen erhält die Rechtspersönlichkeit mit der Genehmigung der Statuten durch die zuständige Behörde der politischen Gemeinde St.Peterzell.
Art. 5 Aufsicht
Die politische Gemeinde St.Peterzell übt die Aufsicht im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden des Kantons Appenzell A. Rh. aus.
Art. 6 Streitigkeiten
Die zuständigen Behörden des Kantons St.Gallen beurteilen öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen dem Unternehmen und Mitgliedern.
Streitigkeiten zwischen den Vereinbarungskantonen werden nach Art. 113 Abs. 1 Ziff. 2 der Bundesverfassung dem Bundesgericht unterbreitet.
Art. 7 Vollzugsbeginn
Diese Vereinbarung wird ab Unterzeichnung durch die Vereinbarungskantone angewendet.