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115.2•Vertrag zwischen den Ständen St.Gallen, Zürich und Schwyz betreffend die Festsetzung des Knotenpunktes, in welchem die Staatsgrenzen derselben auf dem Zürichsee bei Rapperswil zusammenlaufen
115.2Law10.03.1871
Vom 19.11.1870 (Stand 10.03.1871)
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