Verordnung über die Einführung des Bundesgesetzes über die Erwerbsausfallentschädigungen an Wehrpflichtige

390ErwerbsersatzordnungLaw15.07.1980

(Erwerbsersatzordnung) Vom 19.10.1953 (Stand 15.07.1980)

Art. 1

  1. Mit der Durchführung des Bundesgesetzes über die Erwerbsersatzordnung vom 25. September 1952 wird die kantonale Ausgleichskasse für die Alters- und Hinterlassenenversicherung beauftragt.

Art. 2

  1. Die Vorschriften des kantonalen Einführungsgesetzes vom 10. Mai 1949 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und der dazu gehörenden Vollziehungsverordnung vom 10. Januar 1949 sind sinngemäss anzuwenden.

Art. 3

Art. 4

  1. Diese Verordnung tritt nach Genehmigung durch das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement rückwirkend auf den 1. Januar 1953 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.