Dekret über die Genehmigung der Abänderung der Gemeindeordnung der christkatholischen Kirchgemeinde Luzern

195aDecree01.07.1971

Vom 30.03.1971 (Stand 01.07.1971)

Art. 1

  1. Die Abänderung von Art. 1 und Art. 5 der Gemeindeordnung der christkatholischen Kirchgemeinde Luzern vom 25. November 1970 wird genehmigt.

Art. 2

  1. Dieses Dekret tritt auf den 1. Juli 1971 in Kraft. Es ist vom Regierungsrat zu veröffentlichen und zu vollziehen.