189•Dekret über die Genehmigung der Verfassung der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern
Dekret über die Genehmigung der Verfassung der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern
189Constitution16.09.1969
Vom 15.09.1969 (Stand 16.09.1969)
Art. 1
- Die Verfassung der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern vom 29. Juni 1969 wird genehmigt.
Art. 2
- Dieses Dekret tritt mit der Beschlussfassung in Kraft. Es ist vom Regierungsrat zu veröffentlichen und zu vollziehen.
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