Grossratsbeschluss betreffend Festlegung der maximalen Höhe des Dotationskapitals der Graubündner Kantonalbank

938.220Decree01.08.2005

Vom 18.04.2005 (Stand 01.08.2005)

Art. 1

  1. Die maximale Höhe des Dotationskapitals der Graubündner Kantonalbank wird auf 240 Millionen Franken festgelegt.

Art. 2

  1. Dieser Beschluss tritt zusammen mit der Teilrevision des Gesetzes über die Graubündner Kantonalbank in Kraft.

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