Beschluss betreffend die Beteiligung des Landes an der Kraftwerke Linth-Limmern AG

VII B/531/4Decree05.05.1957

Vom 05.05.1957 (Stand 05.05.1957)

Art. Ziff. 1 {#art_ziff.1 omnilex-key=ch-lexwork-gl--viib-531-4--Ziff. 1}

  1. Der Kanton Glarus beteiligt sich an der zu gründenden Gesellschaft Kraftwerke Linth-Limmern AG in einer Höhe von 10–15 Prozent des Aktienkapitals von ca. 40 Millionen Franken, höchstens jedoch mit 8 Millionen Franken. Die Festsetzung der Höhe der Kantonsbeteiligung wird dem Landrat übertragen.

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