Beschluss über die Gewährung eines Kantonsbeitrages von 13,5 Millionen Franken zur Gesamterneuerung des Sportzentrums Glarner Unterland (SGU)

VII B/2/4Decree06.05.2001

Vom 06.05.2001 (Stand 06.05.2001)

Art. Ziff. 1 {#art_ziff.1 omnilex-key=ch-lexwork-gl--viib-2-4--Ziff. 1}

  1. Der Kanton gewährt dem Sportzentrum Glarner Unterland (SGU) an die Gesamterneuerungskosten von 31,25 Millionen Franken einen Beitrag von 43,2 Prozent im Maximum 13,5 Millionen Franken.

Art. Ziff. 2 {#art_ziff.2 omnilex-key=ch-lexwork-gl--viib-2-4--Ziff. 2}

  1. Zur Finanzierung des maximalen Beitrages von 13,5 Millionen Franken erhebt der Kanton einen Bausteuerzuschlag von 0,5 Prozent auf der einfachen Staatssteuer ab dem 1. Januar 2002.

Art. Ziff. 3 {#art_ziff.3 omnilex-key=ch-lexwork-gl--viib-2-4--Ziff. 3}

  1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, zusätzliche Abschreibungen zu Lasten der Erfolgsrechnung des Kantons vorzunehmen.

Art. Ziff. 4 {#art_ziff.4 omnilex-key=ch-lexwork-gl--viib-2-4--Ziff. 4}

  1. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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