Beschluss betreffend die Streitigkeiten bezüglich der Militärversicherung

843.15Decree01.01.2008

Vom 29.04.1950 (Stand 01.01.2008)

Art. 1 Zuständigkeit

  1. Das Kantonsgericht beurteilt als einzige kantonale Instanz Streitigkeiten auf dem Gebiet der Militärversicherung.

Art. 2 Verfahren

  1. Unter Vorbehalt der Bestimmungen des Bundesrechts bestimmt sich das Verfahren nach dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege.

Art. 3-22 ...

Art. 23

  1. Dieser Beschluss tritt unverzüglich in Kraft. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen, in die Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen und im Sonderdruck herauszugeben.