Indem der Kanton die Betriebskostenüberschüsse der Bezirksspitäler und des Kantonsspitals, die von den Gemeinden finanziert wurden, übernimmt, entsteht ihm eine Mehrbelastung, die einen Anstieg des Betriebsaufwands um 61'971'332 Franken zur Folge hat.
Diese Mehrbelastung wird durch eine Anhebung des kantonalen Steuerfusses für das Einkommen und Vermögen der natürlichen Personen und des kantonalen Steuerfusses für den Gewinn und das Kapital der juristischen Personen um 8,9 Punkte kompensiert.
Das Dekret des Grossen Rates über den Steuerfuss der direkten Kantonssteuern für die Steuerperiode 2007 wird dieser Erhöhung Rechnung tragen.
Art. 2 Finanzielle Auswirkungen und Festsetzung der Gemeindesteuerfüsse
Durch die Übernahme der gesamten Betriebskostenüberschüsse der Bezirksspitäler und des Kantonsspitals durch den Kanton ergeben sich für die Gemeinden Einsparungen, die eine Verminderung des Betriebsaufwands zur Folge haben.
Die beim Betriebsaufwand nach Absatz 1 von jeder Gemeinde erzielten Einsparungen werden durch eine Senkung des Gemeindesteuerfusses für das Einkommen und das Vermögen der natürlichen Personen und des Gemeindesteuerfusses für den Gewinn und das Kapital der juristischen Personen im Verhältnis zum Betrag, den jede Gemeinde einspart, kompensiert.
Die von dieser Verordnung abweichenden Beschlüsse der Gemeindelegislativen, die nichts mit der Einführung des Freiburger Spitalnetzes zu tun haben und vor dem 31. Dezember 2006 gefasst werden, bleiben vorbehalten.
Art. 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft und ist erstmals für die Steuern der Steuerperiode 2007 anwendbar.
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