Die Inspektionen und Kontrollen, die das Finanzinspektorat in halböffentlichen Sektoren und Institutionen durchführt, werden zu einem Stundenansatz von 120 Franken in Rechnung gestellt.
Art. 2
Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.
Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen, in die Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen und im Sonderdruck herauszugeben.