Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen im Geviert Bäumlihof

RiE 117.110Law17.03.2002

Vom 31.07.2001 (Stand 17.03.2002)

Art. 1

  1. Die Grenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen im Geviert Bäumlihof wird gemäss dem Grenzbereinigungsplan (und Mutationsplan) des Grundbuch- und Vermessungsamtes Basel-Stadt vom 15. März 2001 verlegt.

Art. 2

  1. Von seiten der Einwohnergemeinde der Stadt Basel wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde Riehen abgetreten: Die beiden im oben genannten Plan mit 2'084,0 m² und mit 24,5 m² bezeichneten Flächen.

Art. 3

  1. Von seiten der Einwohnergemeinde Riehen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Stadt Basel abgetreten: Die im oben genannten Plan mit 2'108,5 m² bezeichnete Fläche.

Art. 4

  1. Die Vermarkung der neuen Grenze erfolgt durch das Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Basel-Stadt.

Art. 5

  1. Die Nachführung der Grundbuchpläne erfolgt von Amtes wegen aufgrund des Mutationsplans des Grundbuch- und Vermessungsamtes vom 15. März 2001.
  2. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt wird mit der Anmeldung des Mutationsplans beauftragt und das Grundbuch- und Vermessungsamt zu den nötigen Eintragungen ermächtigt.
  3. Es wird auf den separaten Kaufvertrag unter den Privatparteien hingewiesen.

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