Verordnung betreffend die Gebühren der Pädagogischen Dokumentationsstelle des Kantons Basel-Stadt

414.710Gebührenverordnung PDSOrdinance01.08.2008

(Gebührenverordnung PDS) Vom 26.06.2007 (Stand 01.08.2008)

Art. 1 Grundsatz

  1. Die Benutzung und Ausleihe von Medien der Pädagogischen Dokumentationsstelle (PDS) sind kostenlos, soweit im Folgenden nicht etwas anderes bestimmt ist.

Art. 2 Benutzungsausweis

  1. Für die Ausstellung des Benutzungsausweises wird eine einmalige Gebühr von CHF 5 erhoben. Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gilt eine reduzierte Gebühr.
  2. Bei Verlust des Benutzungsausweises wird eine Gebühr von CHF 10 in Rechnung gestellt.

Art. 3 Mahnungen

  1. Nach einer gebührenlosen Erinnerung werden für Mahnungen die folgenden Gebühren erhoben: – 1. Mahnung: CHF 5 pro Medium – 2. Mahnung: CHF 10 pro Medium – 3. Mahnung: CHF 15 pro Medium
  2. Bei Medienkisten gelten die Kiste und die Medien in der Kiste als ein Medium.

Art. 4 Ersatz- und Bearbeitungskosten

  1. Wer Medien beschädigt, verliert oder nach vier Mahnungen nicht zurückbringt, ist verpflichtet, die Kosten für Reparatur oder Ersatz (Preis für Beschaffung des Mediums) sowie Bearbeitung und ev. weitere Folgekosten zu übernehmen.
  2. Zusätzlich zu den Kosten für die Reparatur (durch Dritte oder PDS) für den Ersatzkauf (durch Benutzenden oder PDS) wird folgende Bearbeitungsgebühr verlangt: CHF 20, bei Wiederbeschaffung durch Benutzende CHF 10.
  3. Bei Medienkisten gelten die Kiste und die Medien in der Kiste als einzelne Medien.

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