Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft (SSO) und dem Konkordat der Schweizerischen Krankenkassen (KSK) über den Taxpunktwert

928.13Concordat15.05.1991

Vom 15.05.1991 (Stand 15.05.1991)

Art. 1

  1. Der Taxpunktwert wird mit Wirkung ab 1. Juli 1991 auf 4.35 Fr. festgesetzt.

Art. 2

  1. Dieser Betrag basiert auf dem Landesindex der Konsumentenpreise von 127,4 Punkten.

Art. 3

  1. Verhandlungen über allfällige Änderungen des Taxpunktwertes werden gemeinsam mit der MTK geführt.

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