523.15•Regierungsratsbeschluss betreffend Schaffung eines Naturschutzreservates an der Birs in der Gemeinde Münchenstein
Regierungsratsbeschluss betreffend Schaffung eines Naturschutzreservates an der Birs in der Gemeinde Münchenstein
523.15Decree22.03.1960
Vom 22.03.1960 (Stand 22.03.1960)
Art. 1
- Der Beschluss der Gemeinde Münchenstein, das bestehende Reservat als Wildschongebiet und Vogelschutzgehölz (auf Plan 1 : 7500 braun schraffiert, Parzellen 3621 und 3461) weiterhin bestehen zu lassen, wird genehmigt.
- In diesem Gebiet darf nicht gejagt werden.
- Das Reservat ist als solches mit Anschriften (zum Beispiel Wildschongebiet und Vogelschutzgehölz – Jagdverbot) an gut sichtbaren Stellen zu kennzeichnen.
- Der Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.
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