523.14•Regierungsratsbeschluss betreffend Schaffung eines Vogelschutzreservates in der Gemeinde Muttenz
Regierungsratsbeschluss betreffend Schaffung eines Vogelschutzreservates in der Gemeinde Muttenz
523.14Decree01.03.1960
Vom 01.03.1960 (Stand 01.03.1960)
Art. 1
- Dem Gesuch des Gemeinderates von Muttenz vom 22. Februar 1960 wird entsprochen und das auf dem von der Gemeinde beigebrachten Plan 1 : 200 eingezeichnete Gebiet «In den Weiden» an der Birs in Muttenz (auf Plan grün umrandet), umfassend rund vier Hektaren 38 Aren, als Vogelschutzreservat erklärt.
- In diesem Gebiet darf nicht gejagt werden.
- Das Reservat ist als solches mit Anschriften (zum Beispiel Reservat Jagdverbot) an gut sichtbaren Stellen zu kennzeichnen.
- Der Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.
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