Regierungsratsbeschluss betreffend die Reservationsgebiete in der Gemeinde Augst, Zone Kraftwerk-Stausee und Ergolz

523.12Decree12.01.1960

Vom 12.01.1960 (Stand 12.01.1960)

Art. 1

  1. Der Rhein-Stausee oberhalb des Kraftwerkes Augst bis zur Einmündung der Ergolz in den Rhein sowie die ganze Ergolz von ihrer Einmündung in den Rhein bis zur Gemeindegrenze von Füllinsdorf werden als Reservation erklärt.
  2. Sämtliche Ufergehölze an der Ergolz werden
    1. im Gemeindebann Augst als Wildschongebiete,
    2. im Gemeindebann Pratteln als Vogelschutzgehölze erklärt.
  3. In und über der Ergolz und den Ufergehölzen von der Einmündung in den Rhein bis zur Gemeindegrenze von Füllinsdorf/Augst-Pratteln darf die Jagd nicht ausgeübt werden.
  4. Der Regierungsratsbeschluss Nr. 434 vom 11. Februar 1958 wird aufgehoben.

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