Landratsbeschluss betreffend Erteilung einer Bewilligung zur Benutzung öffentlicher Strassen an die BLT Baselland Transport AG für den Betrieb der Linie 10

386.3Decree29.06.1980

Vom 05.05.1980 (Stand 29.06.1980)

Art. 1

  1. Der BLT Baselland Transport AG wird die Benützung öffentlicher Strassen zum Betrieb der Linie 10 auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft bewilligt.

Art. 2

  1. Umfang und Dauer der Bewilligung entsprechen den in der vom Bund mit Wirkung ab 29. Juni 1980 zu erteilenden neuen Konzession enthaltenen Bestimmungen.

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