Landratsbeschluss betreffend die Erteilung einer Schürfkonzession zur Erforschung des Kantonsgebietes auf das Vorkommen von Erdgas und Erdöl

381.5Decree06.05.1974

Vom 06.05.1974 (Stand 06.05.1974)

Art. 1

  1. Die Schürfkonzession zur Erforschung des basellandschaftlichen Kantonsgebietes auf das Vorkommen von Erdgas und Erdöl wird genehmigt und der Regierungsrat ermächtigt, der Swisspetrol Holding AG, Zug, zuhanden einer zu gründenden Baselland Petrol AG mit Sitz in Liestal die Konzession auszuhändigen.

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