Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die hoch spezialisierte Medizin (IVHSM)

811.08Agreement01.01.2009

Vom 04.09.2008 (Stand 01.01.2009)

Art. 1

  1. Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 811.08-1 veröffentlichten Interkantonalen Vereinbarung über die hoch spezialisierte Medizin vom 14. März 2008 (IVHSM) bei.

Art. 2

  1. Der Regierungsrat übermittelt der zuständigen Kommission des Grossen Rates den jährlichen Bericht des Beschlussorgans gemäss Artikel 14 IVHSM.

Art. 3

  1. Die aufgrund der Vereinbarung entstehenden Ausgaben sind in den Voranschlag des Kantons aufzunehmen.

Art. 4

  1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, geringfügigen Änderungen des Verfahrens oder der Organisation zuzustimmen.

Art. 5

  1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, den Austritt aus der Vereinbarung gemäss Artikel 13 zu erklären.

Art. 6

  1. Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung. Er ist in die Bernische Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen.

Art. 7

  1. Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.