Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (Rahmenvereinbarung, IRV)

632.1Agreement01.07.2007

Vom 28.11.2006 (Stand 01.07.2007)

Art. 1

  1. Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 632.1-1 veröffentlichten Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (Rahmenvereinbarung, IRV) vom 24. Juni 2005 bei.

Art. 2

  1. Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses.

Art. 3

  1. Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung.

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