Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch

559.12Concordat01.01.2005

Vom 19.02.2004 (Stand 01.01.2005)

Art. 1

  1. Der Kanton Bern tritt dem unter der BSG-Nummer 559.12-1 veröffentlichten Konkordat vom 25. Juni 2003 über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch als Gründungsmitglied bei.

Art. 2

  1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen des Konkordats zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens oder der Organisation handelt.

Art. 3

  1. Der Grosse Rat wird ermächtigt, das Konkordat gemäss Artikel 44 zu kündigen.

Art. 4

  1. Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung. Er ist in die Bernische Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen.

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