Vertrag zwischen dem Kanton Bern, vertreten durch den Regierungsrat, und der Republik und dem Kanton Jura, vertreten durch die Regierung, betreffend die Benützung der Zivilschutz-Ausbildungszentren von Tramelan, Laufen und Lyss/Kappelen

521.91-1Law01.01.1981

Vom 08.10.1980 (Stand 01.01.1981)

Art. 1 Gegenstand

  1. Der Kanton Bern stellt der Republik und dem Kanton Jura sowie dessen Gemeinden zur Verfügung: a die regionalen Zivilschutz-Ausbildungszentren von Tramelan und Laufen für die Personalausbildung; b das kantonale Zivilschutz-Ausbildungszentrum von Lyss/Kappelen für die Kaderausbildung.

Art. 2 Kosten

  1. Die mit der Personalausbildung verbundenen pauschalen Kosten werden gemäss dem entsprechenden Bundestarif geregelt; der Kanton Jura schuldet die Gemeindeanteile.
  2. Die von den Ausbildungszentren Tramelan und Laufen errechneten administrativen Kosten werden Gegenstand einer jährlichen Abrechnung sein.
  3. Die mit der Kaderausbildung in Lyss/Kappelen verbundenen pauschalen Kosten werden gemäss dem entsprechenden Bundestarif geregelt.
  4. Die administrativen Kosten werden Gegenstand einer jährlichen Abrechnung sein.

Art. 3 Inkrafttreten und Laufzeit

  1. Dieser Vertrag tritt am 1. Januar 1981 in Kraft. Er kann unter Beachtung einer Frist von sechs Monaten von einer der Parteien gekündigt werden.