Grossratsbeschluss Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Vereinbarung vom 27. September 2001 über die Herstellung und den Vertrieb von Informationsmitteln in der Studien- und Berufsberatung

439.33Agreement01.04.2003

Vom 20.11.2002 (Stand 01.04.2003)

Art. 1

  1. Der Kanton Bern tritt der am 27. September 2001 von der EDK- Regionalkonferenz der Westschweiz und des Tessins verabschiedeten, unter der BSG-Nummer 439.33-1 veröffentlichten Interkantonalen Vereinbarung über die Herstellung und den Vertrieb von Informationsmitteln in der Studien- und Berufsberatung bei.

Art. 2

  1. Die Erziehungsdirektion wird ermächtigt, diesen Beschluss dem Generalsekretariat der EDK- Regionalkonferenz der Westschweiz und des Tessins zu eröffnen.

Art. 3

  1. Dieser Beschluss ist in die Bernische Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen.