Grossratsbeschluss betreffend die Verlängerung der Amtsdauer der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Obergerichts

162.112Decree01.01.1999

Vom 11.03.1999 (Stand 01.01.1999)

Art. 1

  1. Die am 1. Januar 1999 beginnende Amtsdauer für einen Teil der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Obergerichts endet am 31. Dezember 2005.

Art. 2

  1. Dieser Beschluss ist im Amtsblatt des Kantons Bern zu veröffentlichen und in die Gesetzessammlung aufzunehmen.

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