projekte
822.004 ΓÇó Vertrag zwischen dem Kanton Appenzell I.Rh. nachfolgend Kanton genannt einerseits, und dem Schweizerischen Acetylen-Verein, mit Sitz in Basel nachfolgend Acetylen-Verein genannt andererseits,
822.004Law01.01.1955
Vom 15.02.1955 (Stand 01.01.1955)
Die Aufgaben des Vereins als Prüfstelle sind:
Für die Abwicklung der Geschäfte ist folgendes Verfahren vereinbart: