Grossratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz

690.911Agreement25.10.2004

Vom 18.03.1974 (Stand 25.10.2004)

Art. 1 Beitritt

  1. Der Kanton Appenzell I. Rh. tritt der Interkantonalen Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz vom 22. November 1973 bei.

Art. 2 Vollzug

  1. Der Vollzug obliegt der Standeskommission.

Art. 3 Inkrafttreten

  1. Dieser Beschluss tritt nach der Annahme durch den Grossen Rat und der Genehmigung der Interkantonalen Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz durch den Bundesrat in Kraft.

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