Grossratsbeschluss betreffend Beitritt zur Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen betreffend Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands

144.011Agreement18.02.2009

Vom 18.02.2009 (Stand 18.02.2009)

Art. 1

  1. Der Kanton Appenzell I.Rh. erteilt der Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen betreffend Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands die Genehmigung.

Art. 2

  1. Der Vollzug dieser Vereinbarung obliegt der Standeskommission.
  2. Geringfügige Änderungen der Vereinbarung hat sie dem Grossen Rat nicht erneut zur Genehmigung zu unterbreiten.

Art. 3

  1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.

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