Verordnung über die Auszahlung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes auf amerikanischen Dividenden und Zinsen

623.313Ordinance01.01.1953

Vom 29.05.1953 (Stand 01.01.1953)

Art. 1

  1. Der zusätzliche Steuerrückbehalt auf amerikanischen Dividenden und Zinsen wird den Berechtigten vom kantonalen Verrechnungssteueramt ausbezahlt.

Art. 2

  1. Soweit das Bundesrecht nichts anderes anordnet, finden die Bestimmungen der Vollziehungsverordnung vom 10. Januar 1947 zum Bundesratsbeschluss über die Verrechnungssteuer sinngemäss Anwendung.

Art. 3

  1. Diese Verordnung tritt nach Genehmigung durch das Eidgenössische Finanz- und Zolldepartement rückwirkend ab 1. Januar 1953 in Kraft.

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