Briefwechsel vom 10. Mai / 28. Juni 1982 betreffend das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Türkischen Republik über einen Wirtschaftshilfekredit von 35 Millionen Franken an die Türkei

0.973.276.338.1Bilateral International Treaty28.06.1982

In Kraft getreten am 28. Juni 1982

(Stand am 28. Juni 1982)

Übersetzung*1*

Schweizerische Botschaft in der TürkeiAnkara, den 28. Juni 1982
Herrn Aydemir Koç
Generaldirektor des Finanzamtes
Finanzministerium
Ankara

Herr Generaldirektor,

Ich beziehe mich auf Ihren Brief vom 10. Mai 1982, mit welchem Sie uns, gestützt auf Artikel 9 des Abkommens vom 17. Oktober 19802betreffend einen Wirtschaftshilfekredit von 35 Millionen Franken an die Türkei, ersucht haben, die Frist für den Abschluss von Verträgen mit Bezug auf schweizerische Lieferungen und Dienstleistungen, welche mit besagtem Kredit finanziert werden, bis zum 30. Juni 1983 zu verlängern.

Ich habe die Ehre, Ihnen hiermit mitzuteilen, dass die schweizerischen Behörden dieser Verlängerung in Einklang mit den Bestimmungen des Artikels 9 des erwähnten Abkommens zustimmen.

Ich versichere Sie, Herr Generaldirektor, meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Der schweizerische Geschäftsträger a. i.:
R. Pasche

Footnotes

  1. Übersetzung des französischen Originaltextes.

  2. SR 0.973.276.338

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