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0.946.296.142•Handelsvereinbarung zwischen der Schweiz und Neuseeland
0.946.296.142Bilateral International Treaty05.05.1938
Abgeschlossen durch Notenaustausch am 5. Mai 1938
In Kraft getreten am 5. Mai 1938
(Stand am 5. Mai 1938)
Mit Notenaustausch vom 5. Mai 1938 zwischen dem schweizerischen Konsulat in Wellington und dem Zolldepartement von Neuseeland ist eine Handelsvereinbarung zwischen den beiden Ländern getroffen worden. Der Gegenstand dieser Vereinbarung ist aus der hiernach abgedruckten schweizerischen Note ersichtlich, die inhaltlich mit der neuseeländischen Note übereinstimmt.
Herr Minister, Ich beehre mich, Ihnen unter Bezugnahme auf unsere Besprechungen hinsichtlich der Förderung des Warenverkehrs zwischen Neuseeland und der Schweiz folgende Vorschläge für eine gegenseitige Handelsvereinbarung zu unterbreiten:
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