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0.946.291.362.1•Verfahrensordnung der Schiedsstelle für die Liquidation des früheren schweizerisch-deutschen Verrechnungsverkehrs
0.946.291.362.1Bilateral International Treaty01.09.1958
Abgeschlossen am 27. Juni 1958
Datum des Inkrafttretens: 1. September 1958
(Stand am 1. September 1958)
Gemäss Artikel 6, Absatz 5, des Abkommens zwischen
der Schweizerischen Eidgenossenschaft
und
der Bundesrepublik Deutschland
über die Liquidation des früheren schweizerisch-deutschen Verrechnungsverkehrs, vom 16. Juli 19561
gibt sich die Schiedsstelle die folgende Verfahrensordnung
Die Entscheidung der Schiedsstelle ist mit Gründen versehen den Beteiligten schriftlich zuzustellen.
Diese Verfahrensordnung tritt am 1. September 1958 in Kraft.
Bonn, den 27. Juni 1958.
SR 0.946.291.362 ↩
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