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0.831.109.136.11 ΓÇó Zusatzabkommen über Sozialversicherung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland
0.831.109.136.11Bilateral International Treaty17.11.1963
Abgeschlossen in Bern am 24. Dezember 1962
Von der Bundesversammlung genehmigt am 18. September 19631
Datum des Inkrafttretens: 17. November 1963
Der Schweizerische Bundesrat
und
die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
vom Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen auf dem Gebiete der Sozialversicherung zu erweitern, sind übereingekommen, das von den beiden Staaten am 24. Oktober 19592unterzeichnete Abkommen über Sozialversicherung durch Bestimmungen über die ausserordentlichen Renten gemäss der schweizerischen Gesetzgebung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung zu ergänzen, und haben zu diesem Zwecke folgendes vereinbart:
Das Zusatzabkommen tritt einen Monat nach dem Tage in Kraft, an dem der Schweizerische Bundesrat der Regierung der Bundesrepublik Deutschland mitteilt, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
So geschehen in Bern am 24. Dezember 1962 in doppelter Urschrift.Zu Urkund dessen haben die hierfür gehörig bevollmächtigten Unterzeichneten dieses Zusatzabkommen mit ihren Unterschriften und Siegeln versehen.
| Für den Schweizerischen Bundesrat: | Für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland: |
|---|---|
| (gez.) Saxer | (gez.) E. G. Mohr |