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0.741.619.636•Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Niederlande über den internationalen Strassenpersonenverkehr
0.741.619.636Bilateral International Treaty15.06.1952
Abgeschlossen am 20. Mai 1952
In Kraft getreten am 15. Juni 1952
Der Schweizerische Bundesrat einerseits
und
Die Regierung der Niederlande andererseits,
in Erwägung, dass durch die gegenwärtige Entwicklung im Reiseverkehr zwischen den Niederlanden und der Schweiz immer mehr Strassenverkehrsfahrzeuge zur Verwendung gelangen und es notwendig ist, diesen Verkehr unter Wahrung der legitimen Interessen der Bahnen zu ordnen, haben folgendes vereinbart:
Reiseunternehmungen, die ihren Sitz in einem der beiden vertragschliessenden Staaten haben, bedürfen für Fahrten mit Gesellschaftswagen im Gebiet des andern Staates keiner Bewilligung, wenn folgende Bedingungen des Abkommens «Freiheit der Strasse» erfüllt sind:
Abgeschlossen im Haag, den 20. Mai 1952.
| Für die Delegation der Schweiz: | Für die Delegation der Niederlande: |
|---|---|
| Haenni | Vonk |
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