Briefwechsel vom 17. Juli 1980 zwischen der Schweiz und der EG-Kommission betreffend die Beibehaltung des Kontingents von jährlich 20 000 hl griechischen Rotweins in Fässern

0.632.401.92Bilateral International Treaty01.01.1981

Von der Bundesversammlung genehmigt am 9. Oktober 19802
In Kraft getreten am 1. Januar 1981

Übersetzung*3*

KommissionBrüssel, den 17. Juli 1980
der Europäischen Gemeinschaften
Herrn Pierre Cuénoud
Botschafter der Schweiz
bei den Europäischen Gemeinschaften
Brüssel

Herr Botschafter,

Ich habe die Ehre, den Empfang Ihres heutigen Schreibens zu bestätigen, dessen Inhalt wie folgt lautet: «Ich darf Ihnen mitteilen, dass die Schweiz unter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete Zusatzprotokoll zum Abkommen vom 22. Juli 19724zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Anschluss an den Beitritt der Republik Griechenland zur Gemeinschaft, sowie auf Artikel 15 des genannten Abkommens mit Inkrafttreten dieses Zusatzprotokolls5das jährliche Kontingent von 20 000 hl griechischen Rotweins in Fässern autonom zugunsten der Gemeinschaft beibehalten wird.»

Ich habe vom Vorstehenden Kenntnis genommen und versichere Sie, Herr Botschafter, meiner ausgezeichneten Hochachtung.

P. Duchâteau

Footnotes

  1. AS 1981 314,BBl 1980 III 1

  2. Art. 1 Bst. d des BB vom 9. Okt. 1980 (AS 1981 285)

  3. Der französische Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.

  4. SR 0.632.401

  5. SR 0.632.401.9

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