Kompensationsabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gestützt auf Ziffer 6 von Artikel XXIV des Allgemeinen Zoll‑ und Handelsabkommens (GATT)

0.632.290.11Multilateral International Treaty02.06.1961

Abgeschlossen in Genf am 2. Juni 1961
Vom Bundesrat genehmigt am 7. Juli 1961
In Kraft getreten für die EWG‑Mitgliedstaaten gemäss Artikel 23
des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

(Stand am 26. Juni 1962)

Nur der französische Text dieser Liste ist authentisch

Tarif-nummerWarenbezeichnungGebundener Ansatz des gemeinsamen Zolltarifs
%
01.01Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, lebend:
A.Pferde:
I.reinrassige Zuchttiere (a)frei
01.02Rinder (einschliesslich Büffel), lebend:
(a)Die Zulassung zu diesem Unterabsatz unterliegt den von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen.
A.Hausrinder:
exI.reinrassige Zuchttiere (a)
– Stiere, Kühe und Rinder der schweizerischen Braunvieh‑ (Schwyz) und Fleckviehrassen (Simmental und Freiburg)frei
exII.andere:
1a)
2b)
– Stiere, Kühe und Rinder der schweizerischen Braunvieh‑ (Schwyz) und Fleckviehrassen (Simmental und Frei burg), andere als zum Schlachten, im Rahmen eines Jahreskontigentes in Höhe von 3000 Stück (b)6
01.03Schweine, lebend:
A.Hausschweine:
exI.reinrassige Zuchttiere (a)frei
03.01Fische, frisch (lebend oder nicht lebend), gekühlt oder gefroren:
A.Süsswasserfische:
exI.Forellen und andere Salmoniden:
– Felchen (Coregonus Fera)10
ex 04.04Käse und Quark:
– Emmentaler Käse in Laiben, wenigstens 5 Monate alt,
mit einem Gehalt an Fett in der Trockenmasse von mindestens 45 % und mit einem Werte von 95 R.E. oder mehr für
100 kg (a)
20
08.06ÄpfeI, Birnen und Quitten, frisch:
A.Apfel:
I.Mostäpfel, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom
16. September bis 15. Dezember
10
mindestens für 100 kg
Eigengewicht
0,50. R.E.
II.andere:
a) vom 1. August bis 31. Dezember14
mindestens für 100 kg Eigengewicht 2,40 R.E.
b) vom 1. Januar bis 31. März10
mindestens für 100 kg Eigengewicht 1,70 R.E.
B.Birnen:
I.vom 1. August bis 31. Dezember:
– Mostbirnen, lose geschüttet ohne Zwischenlagen10
mindestens für 100 kg Eigengewicht 0,50 R.E.
– andere13
mindestens für 100 kg Eigengewicht 2 R.E.
08.07Steinobst, frisch:3c)4d)
C.Kirschen:
II.vom 16. Juli bis 30. April15
13.03Pflanzensäfte und ‑auszüge; Pektin; Agar‑Agar und andere natürliche Pflanzenschleime und Verdickungsstoffe, aus pflanzlichen Stoffen ausgezogen:
B.Pektin:
exI.trocken:
– von Äpfeln24
15.08Tierische und pflanzliche Öle, gekocht, oxydiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders modifiziert14
16.03Fleischextrakte und Fleischsäfte, in unmittelbaren Umschliessungen mit einem Gewicht des Inhalts:
C.von 1 kg oder weniger24
18.06Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen:
B.andere27 (c)
ex 19.08Feine Backwaren, auch mit beliebigem Gehalt an Kakao:
– Biskuitwaren, gezuckert35 (c)
– Biskuitwaren, ungezuckert30 (d)
21.05Zubereitungen zur Herstellung von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen22
28.04Wasserstoff; Edelgas; andere Nichtmetalle:
C.andere Nichtmetalle:
exV.andere:
– Silizium8
28.49Edelmetalle in kolloidem Zustand; Edelmetallamalgame; Salze und andere anorganische oder organische Verbindungen der Edelmetalle, auch chemisch nicht einheitlich:
C.Salze und andere anorganische oder organische
Verbindungen der Edelmetalle:
I.des Silbers12
29.03Sulfo‑, Nitro‑ und Nitrosoderivate der Kohlenwasserstoffe:
B.Nitro‑ und Nitrosoderivate:
II.andere16
29.04Acyclische Alkohole, ihre Halogen‑, Sulfo‑, Nitro‑ und Nitrosoderivate:
B.einwertige ungesättigte Alkohole:
II.andere15
29.05Cyclische Alkohole, ihre Halogen‑, Sulfo‑, Nitro‑ und Nitrosoderivate:
A.alicyclische:
IV.andere16
29.06Phenole und Phenolalkohole:
B.mehrwertige Phenole:
exIV.andere:
– rimethylhydrochinon15
29.07Halogen‑, Sulfo‑, Nitro‑ und Nitrosoderivate der Phenole und Phenolalkohole:
D.Mischderivate
29.16Oxysäuren (einschliesslich Phenolsäuren), Aldehydsäuren, Ketonsäuren und andere Säuren mit einfachen oder komplexen Sauerstoffunktionen; ihre Anhydride, Halogenide, Peroxyde und Persäuren; ihre Halogen‑, Sulfo‑, Nitro‑ und Nitrosoderivate:
A.Oxysäuren, ausgenommen Phenolsäuren:
V.Gluconsäure, ihre Salze und Ester23
29.22Verbindungen mit Aminofunktion:
D.aromatische Monoamine:
I.Anilin, seine Halogen‑, Sulfo‑, Nitro‑ und Nitrosoderivate und ihre Salze:
b) andere16
29.23Amine mit einfachen oder komplexen Sauerstoffunktionen:
A.Aminoalkohole; Äther der Aminoalkohole; Ester der Aminoalkohole:
II.andere16
D.Aminosäuren:
IV.andere17
E.Aminoalkoholphenole; Aminophenolsäuren; andere Aminoverbindungen mit einfachen oder komplexen Sauerstoffunktionen17
29.25Verbindungen mit Amidofunktion:
A.acyclische Amide:
III.andere18
B.cyclische Amide:
II.Ureide:
a) Phenyläthylmalonylharnstoff und seine Salze22
III.andere cyclische Amide17
29.35Heterocyclische Verbindungen, einschliesslich Nucleinsäuren:
G.Ester der Pyridin‑beta‑carbonsäure (der Nikotinsäure); Nikotinsäurediäthylamid und seine Salze14
K.Phenyl‑l‑dimethyl‑2,3‑pyrazolon‑5 (Analgesin) und Phenyl‑1‑dimethyl‑2,3‑dimethylamino‑4‑pyrazolon‑5 (Dimethylaminoanalgesin) und ihre Derivate:
I.Phenyl‑1‑dimethyl‑2,3‑isopropyl‑4‑pyrazolon‑5 (Isopropylanalgesin)13
II.andere25
29.36Sulfamide18
29.37Laktone und Laktame; Sultone und Sultame:
A.Laktone:
V.andere15
exB.Laktame, Sultone und Sultame:
– 3‑3‑Diaethyl‑2‑4‑dioxopiperidin; Diaethyldioxotetra
hydropyridin
17
29.38Natürliche oder synthetische Provitamine und Vitamine, einschliesslich Konzentrate, auch untereinander gemischt, auch in Lösungsmitteln aller Art:
B.Vitamine, ungemischt, auch in wässriger Lösung:
I.Vitamine A, B2, B3, B6, B12 und H:
– Vitamin A7
– andere9
D.Mischungen auch in Lösungsmitteln aller Art; nicht wässrige Lösungen von Provitaminen oder Vitaminen18
29.41Natürliche oder synthetische Glykoside, ihre Salze, Äther, Ester und anderen Derivate:
B.Glyzyrrhizin und Glyzyrrhizinate11
29.42Natürliche oder synthetische pflanzliche Alkaloide, ihre Salze, Äther, Ester und anderen Derivate:
A.Opiumalkaloide
II.andere17
C.andere Alkaloide:
VIII.andere13
30.01Drüsen und andere Organe zu organotherapeutischen Zwecken, getrocknet, auch als Pulver; Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen zu organotherapeutischen Zwecken; andere zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitete tierische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
B.andere:11
30.03Arzneiwaren, auch für die Veterinärmedizin:
A.nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf:
II.andere:
b) andere14
ex 30.05Andere pharmazeutische Zubereitungen und Waren:
– sterile resorbierbare blutstillende Einlagen zu chirurgischen
oder zahnärztlichen Zwecken
15
– Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe, ausgenommen solche
aus Edelmetallegierungen
15
32.05Synthetische organische Farbstoffe; synthetische organische Erzeugnisse, die als Luminophore verwendet werden; auf die Faser aufziehende optische Aufheller; natürliche Indigo:
A.synthetische organische Farbstoffe17
B.Zubereitungen im Sinne der Vorschrift 3 zu Kapitel 3220
D.auf die Faser aufziehende optische Aufheller17
32.09Lacke; Wasserfarben und zubereitete Wasserpigmentfarben nach Art der für die Lederendbearbeitung gebrauchten; andere Anstrichfarben; mit Öl, Terpentinöl, Lackbenzin, einem Lack oder anderen zum Herstellen von Anstrichfarben dienenden Mitteln angeriebene Pigmente; Prägefolien; Färbemittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf:
A.Lacke; Wasserfarben und zubereitete Wasserpigmentfarben nach Art der für die Lederendbearbeitung gebrauchten; andere Anstrichfarben; mit Öl, Terpentinöl, Lackbenzin, einem Lack oder anderen zum Herstellen von Anstrichfarben dienenden Mitteln angeriebene Pigmente:
II.andere17
33.04Mischungen von zwei oder mehreren natürlichen oder künstlichen Riech‑ oder Aromastoffen und Mischungen auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe (einschliesslich alkoholischer Lösungen), die Rohstoffe für die Riechmittel-,
Lebensmittel‑ oder andere Industrien sind
10
34.02Organische grenzflächenaktive Stoffe; grenzflächenaktive Zubereitungen und zubereitete Waschmittel und Waschhilfsmittel, auch Seife enthaltend17
38.11Desinfektionsmittel, Insecticide, Fungicide, Herbicide, Mittel gegen Nagetiere, Schädlingsbekämpfungsmittel und dergleichen, in Zubereitungen oder in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Waren (z. B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger):
C.andere15
38.12Zubereitete Zurichtemittel, zubereitete Appreturen und zubereitete Beizmittel aller Art, wie sie in der Textilindustrie, Papierindustrie, Lederindustrie oder ähnlichen Industrien gebraucht werden:
A.zubereitete Zurichtemittel und zubereitete Appreturen:
II.andere14
B.zubereitete Beizmittel14
38.19Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschliesslich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen, Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
exP.andere:
– Hilfsmittel (Zubereitungen) für die Spinnstoffindustrie,
die Papierindustrie, die Lederindustrie oder ähnliche
Industrien
18
39.01Kondensations‑, Polykondensations‑ und Polyadditionserzeugnisse, auch modifiziert, auch polymerisiert, linear oder vernetzt (z.B. Phenoplaste, Aminoplaste, Alkyde, Allylpolyester und andere ungesättigte Polyester, Silikone):
B.andere:
II.Aminoplaste:
a) in Formen im Sinne der Vorschrift 3 a oder
b) zu Kapitel 39
15
IV.Epoxyharze (Äthoxylinharze)18
39.02Polymerisations‑ und Mischpolymerisationserzeugnisse
(z. B. Polyäthylen, Polytetrahaloäthylen, Polyisobutylen,
Polystyrol, Polyvinylchlorid, Polyvinylacetat, Polyvinylchloracetat und andere Polyvinylderivate, Polyacryl‑ und
Polymethacrylderivate, Cumaron‑Inden‑Harze):
B.andere:
II.Polytetrahaloäthylene23
XII.Acrylpolymerisate, Methacrylpolymerisate,
Acryl‑Methacryl‑Mischpolymerisate
21
39.03Regenerierte Zellulose; Zellulosenitrate, Zelluloseacetate und andere Zelluloseester, Zelluloseäther und andere chemische Zellulosederivate, auch weichgemacht (z. B. Zelloidin,
Kollodium, Zelluloid); Vulkanfiber:
B.Zellulosenitrate:
II.weichgemacht:
a) mit Kampfer oder anders weichgemacht
(z. B. Zelluloid).
2. andere17
ex 39.04Gehärtete Eiweissstoffe (z. B. gehärtetes Kasein, gehärtete Gelatine):
– gehärtetes Kasein10
39.06Andere hochpolymere und Kunststoffe, einschliesslich
Alginsäure, ihre Salze und Ester; Linoxyn:
exB.andere:
– Linoxyn20
42.04Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder Kunstleder:
A.Treibriemen und Förderbänder10
B.Picker und Prelleder für Webstühle16
44.14Holzfurniere, durch Sägen, Messern oder Rundschälen
hergestellt, mit einer Dicke von 5 mm oder weniger, auch mit Papier oder Gewebe einseitig verstärkt
8
46.01Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, zu allen Verwendungszwecken, auch miteinander zu Bändern verbunden:
C.andere13
48.07Papier und Pappe, gestrichen, überzogen, getränkt oder an der Oberfläche gefärbt (marmoriert, gemustert oder dergleichen) oder bedruckt (andere als solche der Tarifnummer 48.06 und
des Kapitels 49), in Rollen oder in Bogen:
A.gestrichen, für Druckmatern14
48.21Andere Waren, aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe oder Zellstoffwatte hergestellt:
A.Papiere und Pappen, gelocht, für Jaquardvorrichtungen und dergleichen13
49.01Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in losen Bogen oder Blätternfrei
49.03Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen‑ oder Malbücher,
broschiert, kartoniert oder gebunden, für Kinder
15
50.04Seidengarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf125(a)*
50.05Schappeseidengame, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf76(b)7*
50.09Gewebe aus Seide oder Schappe:
A.Kreppgewebe17*
51.01Kunstseidengame, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf:
exB.künstliche Spinnfäden:
– aus Spinnmasse mit Lufteinschlüssen5
51.02Monofile, Streifen (künstliches Stroh und dergleichen) und Katgutnachahmungen, aus synthetischer oder künstlicher Spinnmasse:
B.aus künstlicher Spinnmasse:
I.Monofile9
II.andere10
51.04Gewebe aus Kunstseide (einschliesslich Gewebe aus Monofilen oder Streifen der Tarifnummer 51.01 oder 51.02):
A.Gewebe aus synthetischen Spinnfäden21
B.Gewebe aus künstlichen Spinnfäden20
53.07Kammgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den
Einzelverkauf:
A.mit einem Anteil an Wolle von 85 Gewichtshundertteilen oder mehr5
53.09Garne aus groben Tierhaaren oder aus Rosshaar, nicht in
Aufmachungen für den Einzelverkauf
9
53.10Garne aus Wolle, aus feinen oder groben Tierhaaren oder aus Rosshaar, in Aufmachungen für den Einzelverkauf11
53.11Gewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren:
A.mit einem Anteil an diesen Spinnstoffen von 85 Gewichtshundertteilen oder mehr16
55.05Baumwollgarne, nicht in Aufmachungen für den
Einzelverkauf
9
55.07Drehergewebe aus Baumwolle14
55.09Andere Gewebe aus Baumwolle:
A.mit einem Anteil an Baumwolle von 85 Gewichtshundertteilen oder mehr16
B.andere19
56.05Garne aus Zellwolle (oder aus Abfällen von Kunstseide oder Zellwolle), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf:
B.aus künstlichen Spinnfasern14
56.07Gewebe aus Zellwolle:
B.aus künstlichen Spinnfasern19
58.05Bänder und schusslose Bänder aus parallel gelegten und
geklebten Garnen oder Spinnstoffen (bolducs), ausgenommen Waren der Tarifnummer 58.06:
A.Bänder
II.andere17
58.07Chenillegarne; Gimpen (andere als umsponnene Garne der Tarifnummer 52.01 und als umsponnene Garne aus Rosshaar); Geflechte und sonstige Posamentierwaren, als Meterware; Quasten, Troddeln, Oliven, Nüsse, Pompons und dergleichen:
C.Geflechte:
I.mit einer Breite von 5 cm oder weniger, aus Monofilen der Tarifnummer 51.01 oder 51.02 oder aus Streifen
(künstlichem Stroh und dergleichen) der Tarifhummer 51.02, aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, aus Flachs, Ramie oder pflanzlichen Spinnstoffen des
Kapitels 57
13
58.10Stickereien als Meterware oder als Motiv15
59.08Gewebe, mit Zellulosederivaten oder anderen Kunststoffen getränkt oder bestrichen18
59.17Technische Gewebe und Gegenstände des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen:
B.Müllergaze, auch fertiggestellt:
I.aus Seide oder Schappseide10
II.aus anderen Spinnstoffen15
60.01Gewirke als Meterware, weder gummielastisch noch
kautschutiert:
A.aus Wolle oder feinen Tierhaaren16
60.03Strümpfe, Unterziehstrümpfe, Socken, Söckchen, Strumpfschoner und ähnliche Wirkwaren, weder gummielastisch noch kautschutiert22
60.04Unterkleidung aus Gewirken, weder gummielastisch noch kautschutiert21
60.05Oberkleidung, Bekleidungszubehör und andere Wirkwaren, weder gummielastisch noch kautschutiert:
A.Oberkleidung und Bekleidungszubehör21
61.01Oberkleidung für Männer und Knaben20
61.03Unterkleidung (Leibwäsche) für Männer und Knaben, auch Kragen, Vorhemden und Manschetten24
61.04Unterkleidung (Leibwäsche) für Frauen, Mädchen und
Kleinkinder
22
61.05Taschentücher und Ziertaschentücher20
61.06Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner,
Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren
21
61.09Korsette, Hüftgürtel, Mieder, Büstenhalter, Hosenträger, Strumpfhalter, Strumpfbänder, Sockenhalter und ähnliche Waren, aus Spinnstoffen, auch gewirkt, auch gummielastisch21
ex 64.02Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder Kunstleder; Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff (ausgenommen Schuhe der Tarifnummer 64.01):
– Schuhe mit Oberteil aus Leder19
68.06Natürliche oder künstliche Schleifstoffe, in Pulver‑ oder Körnerform, auf Gewebe, Papier, Pappe oder andere Stoffe aufgebracht, auch zugeschnitten, genäht oder anders zusammengefügt11
73.02Ferrolegierungen:
B.Ferroaluminium, Ferrosiliziumaluminium und Ferrosiliziummanganaluminium7
73.20Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (Nippel, Kniestücke, Kupplungen, Muffen, Flanschen und dergleichen), aus Eisen oder Stahl14
73.32Bolzen und Muttern (auch mit Gewinde), Schwellenschrauben, Schrauben, Ringschrauben und Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile und ähnliche Waren der Schrauben‑ und Nietenindustrie, aus Eisen oder Stahl; Unterlegscheiben (auch geschlitzte Unterlegscheiben und Federringscheiben) aus Stahl:
A.ohne Gewinde16
B.mit Gewinde17
73.38Haushaltartikel, Hauswirtschaftsartikel, sanitäre und hygienische Artikel, Teile davon, aus Eisen oder Stahl:
– Schüttsteine und Waschbecken, aus rostfreiem Stahlblech oder rostfreiem Stahlband15
– andere17
73.40Andere Waren aus Eisen oder Stahl:
exB.andere:
– Waren aus schmiedbarem Guss, roh18
74.15Bolzen und Muttern (auch mit Gewinde), Schrauben, Ringschrauben und Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile und ähnliche Waren der Schrauben‑ und Nietenindustrie, aus Kupfer, Unterlegscheiben (auch geschlitzte Unterlegscheiben und Federringscheiben) aus Kupfer14
ex 74.19Andere Waren aus Kupfer:
– Stücke mit einem Durchmesser von 25 mm oder weniger,
aus dem Vollen gedreht (Décolletage)
18
75.06Andere Waren aus Nickel:
exB.andere:
– Stücke mit einem Durchmesser von 25 mm oder weniger, aus dem Vollen gedreht (Décolletage)16
76.16Andere Waren aus Aluminium:
exC.andere:
– Stücke mit einem Durchmesser von 25 mm oder weniger, aus dem Vollen gedreht (Décolletage)19
82.02Handsägen aller Art, fertig montiert, Sägeblätter aller Art
(einschliesslich Frässägeblätter und nicht gezahnte Sägeblätter):
B.Sägeblätter:
II.andere15
82.03Kneifzangen und andere Zangen aller Art, auch zum Schneiden, Pinzetten; Schrauben‑ und Spannschlüssel; Locheisen und Lochzangen, Rohrschneider, Bolzenschneider und dergleichen, Scheren zum Schneiden von Metallen, Feilen und Raspeln, zum Handgebrauch:
A.Feilen und Raspeln12
82.04Anderes Handwerkszeug, ausgenommen die in anderen Tarifnummern dieses Kapitels erfassten Waren; Ambosse, Schraubstöcke, Lötlampen, Feldschmieden, Schleifapparate zum Hand‑ oder Fussbetrieb und gefasste Glasschneidediamanten15
82.05Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in Maschinen und mechanischem oder nichtmechanischem Handwerkszeug
(z. B. zum Treiben, Stanzen, Gewindeschneiden, Gewindebohren, Bohren, Fräsen, Ausweiten, Schneiden, Drehen,
Schrauben), einschliesslich Zieheisen, Pressmatrizen zum Warmstrangpressen von Metallen, Gesteinsbohrer und Tiefbohrwerkzeuge, mit arbeitendem Teil:
A.aus unedlen Metallen12
B.aus Hartmetallen13
83.01Schlösser (einschliesslich) Verschlüsse und Verschlussbügel
mit Schloss), Sicherheitsriegel und Vorhängeschlösser, alle
diese zum Schliessen mit Schlüsseln, als Geheimschlösser oder elektrische Schlösser, auch Teile davon, aus unedlen Metallen; Schlüssel (auch unfertig) für diese Waren, aus unedlen
Metallen
17
83.15Draht, Stäbe, Rohre, Platten, Kügelchen, Elektroden und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen oder Hartmetallen, mit Dekapier- oder Flussmitteln überzogen oder gefüllt, zum Schweissen oder Löten von Metall oder Hartmetall; Draht und Stäbe aus gepulverten unedlen Metallen agglomeriert zum Metallisieren im Aufspritzverfahren15
84.05Dampfkraftmaschinen ohne Kessel, für Wasserdampf oder
anderen Dampf
12
84.06Kolbenverbrennungsmotoren:
C.Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge:
II.andere, unter der Voraussetzung der Verwendung, mit einem Stückgewicht:
a) von 10 000 kg oder weniger15
D.andere Motoren:
II.Verbrennungsmotoren mit Selbstzündung15
E.Teile:
II.andere:
a) Zylinderblöcke, Zylinder‑Kurbelgehäuse, Kurbelgehäuse, Zylinderdeckel, Zylinder und Zylinderlaufbüchsen:
1. für Motoren der Tarifnummer 84.06‑A19
2. andere15
exc) andere:
– Kolbenringe15
ex 84.07Wasserturbinen, Wasserräder und andere hydraulische Kraftmaschinen, einschliesslich Regler hierfür:
– hydraulische Turbinen15
84.10Flüssigkeitspumpen, einschliesslich nichtmechanische Pumpen und Ausgabepumpen mit Flüssigkeitsmesser (Zapfsäulen); Hebewerke für Flüssigkeiten (z. B. Becherwerke, Schöpfwerke, Bandelevatoren):
B.andere Pumpen12
84.11Luftpumpen, einschliesslich Vakuumpumpen; Luft‑ und Gaskompressoren; Freikolbengeneratoren; Ventilatoren und dergleichen:
C.Ventilatoren und dergleichen13
84.13Feuerungen, die mit flüssigem Brennstoff (Zerstäuber), pulverisiertem festem Brennstoff oder Gas betrieben werden (Brenner); mechanische Feuerungen, einschliesslich ihrer gesondert zur Abfertigung gestellten mechanischen Beschicker, mechanischen Roste, mechanischen Entascher und ähnlichen Vorrichtungen13
84.17Apparate und Vorrichtungen, auch elektrisch beheizt, zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge, z. B. Heizen, Kochen, Rösten, Destillieren, Rektifizieren, Sterilisieren, Pasteurisieren, Dämpfen, Trocknen, Verdampfen, Kondensieren oder Kühlen, ausgenommen Haushaltsapparate; nichtelektrische Warmwasserbereiter und Badeöfen:
F.andere:
II.andere14
84.18Zentrifugen; Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen:
D.andere Maschinen und Apparate:
II.Apparate (ausgenommen Zentrifugen) zum Filtrieren und Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen15
84.19Maschinen und Apparate zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Füllen, Verschliessen, Etikettieren oder Verkapseln von Flaschen, Büchsen, Säcken oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Verpacken oder zur Aufmachung von Waren; Apparate zum Versetzen von Getränken mit Kohlensäure; Geschirrspülmaschinen:
exB.andere:
– Maschinen und Apparate zum Füllen, Verschliessen,
Etikettieren oder Verkapseln von Flaschen, Büchsen,
Säcken oder anderen Behältnissen, Maschinen und
Apparate zum Verpacken oder zur Aufmachung von
Waren; Apparate zum Versetzen von Getränken mit
Kohlensäure
12
84.20Waagen, auch zu Prüf‑ oder Kontrollzwecken, ausgenommen Waagen mit einer Empfindlichkeit von mindestens 50 mg; Gewichte für Waagen aller Art15
84.22Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern (z. B. Aufzüge, Fördermaschinen, Winden, Flaschenzüge, Krane, Stetigförderer, Seilschwebebahnen), ausgenommen Maschinen, Apparate und Geräte der Tarifnummer 84.23:
C.andere13
84.29Maschinen, Apparate und Geräte für die Müllerei oder zum Behandeln von Getreide oder Hülsenfrüchten, ausgenommen Maschinen, Apparate und Geräte der in der Landwirtschaft
verwendeten Art
13
84.30Maschinen und Apparate zum Herstellen von gewöhnlichen Backwaren, Feinbackwaren, Dauerbackwaren, Teigwaren, Süsswaren, Kakao, Schokolade, Schokoladewaren, Zucker oder Bier oder zum Verarbeiten von Fleisch, Fisch, Gemüse oder Früchten zu Lebens‑ oder Futtermitteln, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen13
84.32Buchbindereimaschinen und ‑apparate, einschliesslich Fadenheftmaschinen11
84.33Andere Maschinen und Apparate zum Be‑ oder Verarbeiten
von Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, einschliesslich Schneidemaschinen aller Art
12
84.35Maschinen und Apparate zum Drucken; Bogenanlegeapparate, Falzapparate und andere Hilfsapparate für Druckmaschinen:
A.Maschinen und Apparate zum Drucken:
I.Tiegeldruckpressen, auch mit Farbwerk14
84.36Düsenspinnmaschinen und ‑apparate zum Herstellen von synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen; Spinnereivorbereitungs- und Spinnereiaufbereitungsmaschinen; Maschinen und Vorrichtungen zum Spinnen oder Zwirnen; Maschinen zum Fachen, Spulen (einschliesslich Schlussspulmaschinen), Wickeln oder Haspeln:
B.Spinnereivorbereitungs‑ und Spinnereiaufbereitungsmaschinen11
C.andere12
84.37Vorbereitungsmaschinen und ‑apparate für die Weberei, Wirkerei, Strickerei usw. (z. B. Schärmaschinen, Zettelmaschinen und Schlichtmaschinen); Webstühle, Wirk‑, Strick‑, Tüll‑, Spitzen‑, Stick‑, Posamentier‑ und Netzknüpfmaschinen:
A.Webstühle11
B.Wirk‑ und Strickmaschinen12
C.Tüll‑, Spitzen‑, Stick‑, Flecht‑, Posamentier‑ und Netzknüpfmaschinen10
D.Vorbereitungsmaschinen und ‑apparate für die Weberei, Wirkerei, Strickerei usw. (z. B. Schärmaschinen, Zettelmaschinen, Schlichtmaschinen)13
84.38Hilfsmaschinen und ‑apparate für Maschinen der Tarifnummer 84.37 (z. B. Schaftmaschinen, Jaquardmaschinen, Kett‑ und Schussfadenwächter und Webschützenwechsler); Teile und Zubehör, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Maschinen oder Apparate dieser Tarifnummer oder für Maschinen oder Apparate der Tarifnummer 84.36 oder 84.37 bestimmt (z. B. Flügel, Kämme, Kratzengarnituren, Nadeln, Nadelstäbe, Platinen, Spindeln, Spinndüsen, Weblitzen, Webschäfte und Webschützen):
A.Hilfsmaschinen und ‑apparate für Maschinen der Tarifnummer 84.3712
B.Teile und Zubehör für Maschinen oder Apparate der Tarifnummer 84.3612
C.Teile und Zubehör für Maschinen oder Apparate der Tarifnummer 84.37 sowie für Hilfsmaschinen oder Hilfsapparate des Absatzes A:
I.Webschützen; Platinen, Nadeln und ähnliche Waren zur Maschenbildung14
II.andere12
84.40Maschinen und Apparate zum Waschen, Reinigen, Trocknen, Bleichen, Färben, Appretieren oder Ausrüsten von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (einschliesslich Maschinen zum Waschen von Wäsche, zum Bügeln von Kleidern, zum Aufwickeln, Falten, Schneiden oder Auszacken von Geweben); Maschinen zum Herstellen von Linoleum oder anderem Fussbodenbelag durch Beschichten von Geweben oder anderen Unterlagen; Maschinen, wie sie üblicherweise zum Bedrucken von Garnen, Geweben, Filz, Leder, Tapetenpapier, Packpapier oder Fussbodenbelag verwendet werden (einschliesslich gravierte oder geätzte Druckplatten und Druckformzylinder für diese Maschinen):
exC.andere:
– Maschinen und Apparate, andere als solche wie sie
üblicherweise zum Bedrucken von Garnen, Geweben, Filz, Leder, Tapetenpapier, Packpapier oder
Fussbodenbelag verwendet werden, und gravierte
Druckplatten und ‑zylinder für diese Maschinen
13
84.43Konverter, Giesspfannen, Giessformen zum Giessen von Ingots, Masseln oder dergleichen und Giessmaschinen für Giessereien, Stahlwerke oder andere metallurgische Betriebe13
84.45Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Metallen oder Hartmetallen, ausgenommen Maschinen der Tarifnummern 84.49 und 84.50:
C.andere Werkzeugmaschinen:
II.Ausbohrmaschinen; Waagerecht‑Bohr‑ und Fräswerke8
III.Hobelmaschinen8
IV.Waagerechtstossmaschinen, Sägemaschinen, Trennmaschinen, Räummaschinen, Senkrechtstossmaschinen6
V.Fräsmaschinen, Bohrmaschinen12
VI.Schleifmaschinen, Scharfschleifmaschinen, Honmaschinen, Läppmaschinen und Poliermaschinen, mit Schleifscheiben, Schleifstoffen oder Poliermitteln arbeitend:
a) mit mikrometrischer Feineinstellung im Sinne der zusätzlichen Vorschrift 3 zu Kapitel 8410
b) andere4
VII.Koordinaten‑Bohr‑ (und Fräs‑)Maschinen6
VIII.Verzahnmaschinen:
a) für zylindrische Verzahnungen10
b) für andere Verzahnungen6
X.Rundbiegemaschinen und andere Biegemaschinen, Abkantmaschinen, Richtmaschinen, Scheren, Lochstanzen, Ausklinkmaschinen und Beschneidemaschinen8
XI.Freiformschmiedehämmer, Gesenkschmiedehämmer und Schmiedemaschinen6
XII.andere9
ex 84.47Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, Kunststoff oder ähnlichen harten Stoffen, ausgenommen Maschinen der Tarifnummer 84.49:
– Maschinen zum Zusammensetzen und Verleimen unter Druck von Furnieren (Fugenverleimmaschinen)11
84.52Rechenmaschinen; Buchungsmaschinen, Registrierkassen, Frankiermaschinen, Fahrkarten‑ oder Eintrittskarten‑Ausgabemaschinen und dergleichen, mit Rechenwerk:
A.Rechenmaschinen:
II.andere11
84.54Andere Büromaschinen und ‑apparate (z. B. Hektographen, Schablonenvervielfältiger, Adressiermaschinen, Geldsortier-, Geldzähl‑ und Geldeinwickelmaschinen, Bleistiftspitzmaschinen, Perforiermaschinen und Büroheftmaschinen):
B.andere13
84.55Teile und Zubehör, ausgenommen Kofferbehälter, Schutzhüllen und dergleichen, erkennbar ausschliesslich oder hauptsächlich für Maschinen oder Apparate der Tarifnummern 84.51, 84.52, 84.53 oder 84.54 bestimmt:
C.andere13
ex 84.56Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Waschen, Zerkleinern, Mahlen oder Mischen von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen mineralischen Stoffen; Maschinen und Apparate zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver‑ oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen zum Herstellen von Giessformen aus Sand:
– Maschinen und Apparate zum Mischen und Kneten12
– Maschinen zum Fertigformen von in einer Misch- und Strang pressanlage vorgeformten Strängen aus keramischen Massen13
84.59Maschinen, Apparate und mechanische Geräte, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen:
D.Maschinen und Apparate zum Herstellen von Bindfäden, Seilen, Tauen oder Kabeln, einschliesslich Maschinen zum Herstellen von Drähten und Kabeln für die Elektrotechnik:
II.andere (Maschinen und Apparate zum Armieren, Umbändeln, Isolieren und andere Maschinen und Apparate zum Zurichten, Überziehen, Aufmachen usw.)14
exE.andere:
– Pressen:
– – automatische, für das Warmpressen von Kunststoffen,
ausgenommen Teile davon
15
– – andere, ausgenommen solche zum Formen von Hart-
kautschuk
15
– Walzenmühlen und Walzenbrecher15
– Maschinen zum Aufwickeln von Leitungsdrähten oder
Isolier‑ oder Schutzstreifen sowie Maschinen zum
Anbringen von Isoliermitteln, für die Herstellung
elektrischer Wicklungen
15
84.63Wellen und Kurbeln; Lager, Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Reibräder und Getriebe (einschliesslich Reibradgetriebe, Wechselgetriebe und andere regelbare Getriebe); Schwungräder; Riemen‑ und Seilscheiben (einschliesslich Seilrollen für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen:
exB.andere:
– Untersetzungsgetriebe, Übersetzungsgetriebe und Wechselgetriebe15
85.01Elektrische Generatoren, Motoren und rotierende Umformer; Transformatoren, Drosselspulen und andere Selbstinduktionsspulen; Stromrichter (z. B. Gleichrichter):
A.Generatoren, Motoren (auch mit Getrieben, einschliesslich mit Reibradgetriebe, Wechselgetriebe oder anderen regelbaren Getrieben), rotierende Umformer, mit einem Stückgewicht:
II.von mehr als 10 kg12
B.Transformatoren, Drosselspulen und andere Selbstinduktionsspulen, mit einem Stückgewicht:
II.von mehr als 10 kg14
C.Stromrichter (z. B. Gleichrichter), mit einem Stückgewicht:
II.von mehr als 10 kg15
85.05Von Hand zu führende Elektrowerkzeuge mit eingebautem Elektromotor14
85.06Elektromechanische Haushaltgeräte mit eingebautem Elektromotor18
85.07Elektrische Rasierapparate, Haarschneide‑ und Schermaschinen, mit eingebautem Elektromotor:
A.Rasierapparate13
85.08Elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser für Kolbenverbrennungsmotoren (z. B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zündkerzen und Glühkerzen); mit Kolbenverbrennungsmotoren verwendete Lichtmaschinen und Lade- oder Rückstromschalter:
exA.Anlasser und Lichtmaschinen, einschliesslich Lade‑ oder Rückstromschalter:
– Lichtmaschinen (Dynamos) für Fahrräder14
– Lade‑ oder Rückstromschalter14
85.11Elektrische Industrie‑ und Laboratoriumsöfen, einschliesslich Einrichtungen zum Warmbehandeln von Stoffen, mittels Induktion oder dielektrischer Erwärmung; Maschinen, Apparate und Geräte zum elektrischen Schweissen, Löten oder Schneiden:
A.Öfen, einschliesslich Einrichtungen zum Warmbehandeln von Stoffen mittels Induktion oder dielektrischer Erwärmung:
II.andere14
B.Maschinen, Apparate und Geräte zum elektrischen Schweissen, Löten oder Schneiden von Stoffen aller Art15
85.12Elektrische Warmwasserbereiter, Badeöfen und Tauchsieder; elektrische Geräte zum Raumbeheizen und zu ähnlichen Zwecken; Elektrowärmegeräte zur Haarpflege (z. B. Haartrockner, Dauerwellenapparate, Brennscheren und Brennscherenwärmer); elektrische Bügeleisen; Elektrowärmegeräte für den Haushalt; elektrische Heizwiderstände, ausgenommen solche der Tarifnummer 85.24:
C.Elektrowärmegeräte zur Haarpflege (z. B. Haartrockner, Dauerwellenapparate, Brennscheren und Brennscherenwärmer)19
85.15Sende‑ und Empfangsgeräte für den Funksprech‑ oder Funktelegraphieverkehr; Sende‑ und Empfangsgeräte für Rundfunk oder Fernsehen, einschliesslich der mit Tonaufnahme‑ und Tonwiedergabegeräten kombinierten Empfänger und der Fernsehkameras; Geräte für Funknavigation, Funkmessung oder Funkfernsteuerung:
A.Sende‑ und Empfangsgeräte für den Funkspruch‑ oder Funktelegraphieverkehr; Sende‑ und Empfangsgeräte für Rundfunk oder Fernsehen, einschliesslich der mit Tonaufnahme‑ und Tonwiedergabegeräten kombinierten Empfänger und der Fernsehkameras:
I.Sendegeräte15
85.18Elektrische Festkondensatoren, Drehkondensatoren und andere einstellbare Kondensatoren17
85.19Elektrische Geräte zum Schliessen, Öffnen, Verbinden oder Schützen von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Relais, Sicherungen, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen, Fassungen, Klemmen, Abzweigdosen und Verbindungskästen); Fest‑ und Stellwiderstände (einschliesslich) Spannungsteiler, ausgenommen Heizwiderstände); selbsttätige Spannungsregler mit veränderlichem Ohmschem oder induktivem Widerstand, Schwingkontakt oder Stellmotor; Schalt‑ und Verteilungstafeln und ‑schränke:
A.Geräte zum Schliessen, Öffnen, Verbinden oder Schützen von elektrischen Stromkreisen:
I.Steuergeräte14
II.andere14
B.Fest‑ und Stellwiderstände (einschliesslich Spannungsteiler, ausgenommen Heizwiderstände)16
85.24Waren aus Kohle oder Graphit, auch in Verbindung mit Metall, zu elektrischen oder elektrotechnischen Zwecken, z. B. Kohlebürsten für elektrische Maschinen, Kohle für Lampen,
Primärelemente oder Mikrophone, Elektroden für elektrische Öfen, Schweissgeräte oder Elektrolyseanlagen:
C.andere12
85.25Isolatoren aus Stoffen aller Art:
exB.aus anderen Stoffen:
– Isolatoren aus Kunststoff, mit einem Werte von mehr als
2,5 R.E. für 1 kg
19
85.26Isolierteile ganz aus Isolierstoffen oder nur mit in die Masse eingepressten einfachen Metallteilen zum Befestigen (z. B. mit eingepressten Hülsen mit Innengewinde), für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen, ausgenommen Isolatoren der Tarifhummer 85.25:
exC.aus Kunststoffen:
– im Werte von mehr als 2,50 R.E. für 1 kg19
87.01Zugmaschinen, auch mit Seilwinden:
A.Einachsschlepper, mit Verbrennungsmotor als Fahrantrieb, mit einem Hubraum:
I.von 1000 cm3oder weniger12
II.von mehr als 1000 cm318
87.06Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Tarifnummern 87.01, 87.02 oder 87.0319
87.07Kraftkarren (z. B. Lastkarren, Zugkarren und Stapler); Teile davon:
C.Teile20
90.02Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen optische Elemente aus Glas, optisch nicht bearbeitet)17
90.08Kinematographische Apparate (Bildaufnahme‑ und Tonaufnahmeapparate, auch kombiniert, Vorführapparate mit oder ohne Tonwiedergabe):
exA.Bildaufnahmeapparate und Tonaufnahmeapparate, auch kombiniert:
– Bildaufnahmeapparate für Filme mit einer Breite von
16 mm oder weniger
16
90.12Optische Mikroskope, auch für Mikrophotographie, Mikrokinematographie oder Mikroprojektion18
90.14Geodätische und topographische Instrumente und Geräte; Instrumente, Apparate und Geräte für Photogrammetrie und Hydrographie; nautische, aeronautische, meteorologische, hydrologische und geophysikalische Instrumente, Apparate und Geräte; Kompasse und Entfernungsmesser17
90.16Zeichen‑, Anreiss‑ und Recheninstrumente und ‑geräte
(z. B. Pantographen, Reisszeuge, Rechenschieber, Rechenscheiben); Maschinen, Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen, Prüfen oder Kontrollieren, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen (z. B. Auswuchtmaschinen, Planimeter, Mikrometer, Lehren, Eichmasse, Metermasse); Profilprojektoren:
B.Maschinen, Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen, Prüfen oder Kontrollieren; Profilprojektoren15
90.17Medizinische, chirurgische, zahn‑ und tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschliesslich elektromedizinische Apparate und Geräte sowie Apparate und Instrumente für die Ophthalmologie16
90.19Orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen (einschliesslich medizinisch‑chirurgische Gürtel); Zahnprothesen, künstliche Menschenaugen und andere Prothesen; Schwerhörigengeräte; Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen (z. B. Schienen):
A.Prothesen:
I.Zahnprothesen:
b) andere18
90.20Röntgenapparate und ‑geräte und Apparate und Geräte, die die Strahlung radioaktiver Stoffe verwerten (auch für Schirmbildphotographie), einschliesslich Röhren und andere Vorrichtungen zum Erzeugen von Röntgenstrahlen, Hochspannungsgeneratoren, Schalttische und Durchleuchtungsschirme, für diese Apparate und Geräte; Untersuchungs‑ und Behandlungstische, ‑sessel und dergleichen, für die vorstehend genannten Apparate und Geräte15
90.22Maschinen, Apparate und Geräte für mechanische Prüfungen
(z. B. für Prüfung der Widerstandsfähigkeit, Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Elastizität) von Materialien
(z. B. von Metallen; Holz, Textilien, Papier, Kunststoffen)
15
90.26Gas‑, Flüssigkeits‑ und Elektrizitätszähler, für Verbrauch oder Produktion, einschliesslich Prüf‑ oder Eichzähler15
90.27Andere Zähler (z. B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler), Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser (auch magnetische), ausgenommen Geschwindigkeitsmesser der Tarifnummer 90.14; Stroboskope:
A.Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter und andere Zähler16
90.28Elektrische oder elektronische Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen, Prüfen, Kontrollieren, Regeln oder zum Analysieren:
A.im Sinne der Vorschrift 6 a zu Kapitel 9016
ex 90.29Teile und Zubehör, ihrer Beschaffenheit nach ausschliesslich oder hauptsächlich für Instrumente, Apparate oder Geräte der Tarifnummern 90.23, 90.24, 90.26, 90.27 oder 90.28 bestimmt, auch wenn sie für mehrere dieser Instrumente, Apparate oder Geräte verwendet werden können:
– von Elektrizitätszählern16
– von Apparaten und Instrumenten der Nummer 90.2716
– Elektrophoreseapparate16
– elektrische und elektronische Gleichmässigkeitsprüfer für
Spinnstoffe und Spinnstoffwaren
16
– Fernregistriereinrichtungen16
91.01Taschenuhren, Armbanduhren und ähnliche Uhren (einschliesslich Stoppuhren vom gleichen Typ)13
mindestens
0,50 R.E. und höchstens
1,50 R.E. für
1 Stück
91.02Uhren und Kleinuhrwerk (ausgenommen Uhren der Tarifnummern 9 1.01 und 91.03):
B.andere13
91.04Andere Uhren:
B.andere13
91.09Gehäuse für Uhren der Tarifnummer 91.01 und Teile davon, einschliesslich Rohlinge dieser Waren9
91.11Andere Uhrenteile:
A.Uhrensteine (Edelsteine, Schmucksteine, synthetische oder rekonstituierte Steine oder Nachahmungen von Edelsteinen oder Schmucksteinen), weder gefasst noch montiert.8
B.Uhrfedern, einschliesslich Spiralfedern12
E.Rohwerke für Kleinuhr‑Werke11
F.andere11
ex 92.08Musikinstrumente, in anderen Tarifhummern des Kapitels 92 nicht erfasst (z. B. Orchestrien, Drehorgeln, Spieldosen, singende mechanische Vögel, singende Sägen); Lockpfeifen aller Art; Mundblasinstrumente zu Ruf‑ und Signalzwecken
(z. B. Signalhörner, Signalpfeifen):
– Spieldosen12
ex 92.10Teile und Zubehör für Musikinstrumente (ausgenommen Musiksaiten), einschliesslich gelochte Pappen und Papiere für mechanische Musikinstrumente und einschliesslich Musikwerke für Spieldosen; Metronome; Stimmgabeln und Stimmpfeifen aller Art:
– Musikwerke für Spieldosen8
98.02Reissverschlüsse; Teile davon (z. B. Schieber):
A.Reissverschlüsse mit Zähnen aus unedlen Metallen und Teile von Reissverschlüssen aus unedlen Metallen16
98.03Federhalter, Füllhalter, Kugelschreiber, Füllstifte; Bleistifthalter und dergleichen; Teile davon und Zubehör (z. B. Bleistiftschützer, Clipse), ausgenommen Waren der Tarifhummern 98.04 oder 98.05:
B.andere Federhalter; Füllstifte; Bleistifthalter und
dergleichen
19
Anmerkung

Das Zeichen *), welches für gewisse Positionen in der Kolonne «Gebundener Ansatz des gemeinsamen Zolltarifs» aufgeführt ist, bedeutet, dass die Bindung für Importe der betreffenden Waren nach Italien nicht anwendbar ist.

Footnotes

  1. (a)Die Zulassung zu diesem Unterabsatz unterliegt den von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen.

  2. (b)Die Abfertigung zum Kontingentszollsatz setzt voraus, dass die nachstehenden Bedingungen erfüllt sind: –  Stiere: Vorlage eines Abstammungszeugnisses; –  Rinder und Kühe: Vorlage eines Abstammungszeugnisses oder eines Zeugnisses über     die Rassenreinheit, ausgestellt durch die Herdebuchstelle der schweizerischen Rassen.

  3. c)Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft behält sich das Recht vor, zusätzlich zum gebundenen Ansatz einen Zollzuschlag auf dem Zucker zu erheben, der mit der Importbelastung des in diesen Waren enthaltenen Zuckers (berechnet in Saccharose) übereinstimmt.

  4. d)Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft behält sich das Recht vor, zusätzlich zum gebundenen Ansatz einen Zollzuschlag auf dem Mehl zu erheben, der mit der Importbelastung des in diesen Waren enthaltenen Mehls übereinstimmt.

  5. (a)Dieser Zollsatz ist bis zum 2. März 1966 auf 7 % herabgesetzt.

  6. (b)Dieser Zollsatz ist bis zum 2. März 1966 auf 5 % herabgesetzt.

  7. *Siehe Anmerkung am Schluss dieser Liste.