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0.631.252.945.461.6•Vereinbarung zwischen der Schweiz und Italien über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen im Bahnhof Luino und die Grenzabfertigung während der Fahrt auf der Strecke Luino–Ranzo S. Abbondio
0.631.252.945.461.6Bilateral International Treaty01.07.1974
Abgeschlossen am 28. Februar 1974
In Kraft getreten am 1. Juli 1974
(Stand am 5. Dezember 1984)
Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Italienischen Republik, gestützt auf Artikel 2 Absätze 2 und 3 des am 11. März 19611in Bern unterzeichneten Abkommens zwischen der Schweiz und Italien über die nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung während der Fahrt, sind übereingekommen, eine Vereinbarung über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen im Bahnhof Luino und die Grenzabfertigung während der Fahrt auf der Strecke Luino‑Ranzo S. Abbondio abzuschliessen, und haben zu diesem Zweck folgendes vereinbart:
Geschehen zu Rom am 28. Februar 1974, in doppelter Originalausfertigung in italienischer Sprache.
| Für den Schweizerischen Bundesrat: Lenz | Für die Regierung der Italienischen Republik: Tomasone |
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