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0.142.111.637•Vereinbarung über den Austausch von Gastarbeitnehmern (Stagiaires) zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich
0.142.111.637Bilateral International Treaty15.05.1956
Abgeschlossen durch Notenaustausch am 19. März 1956
In Kraft getreten am 1. Mai 1956
(Stand am 1. Januar 1979)
Der Schweizerische Bundesrat
und
die Regierung der Republik Österreich
haben folgende Vereinbarung getroffen:
Die zuständigen Behörden sorgen für eine möglichst rasche Behandlung der Gesuche. Sie sind bestrebt, allfällige Schwierigkeiten bei der Einreise oder während des Aufenthaltes in kürzester Frist zu beheben.
| Max Petitpierre | Johannes Coreth |
|---|
Jahreskontingent gemäss Notenaustausch vom 1. Dez. 1978 (AS 1979 156). ↩
[AS 1951 787, 1966 623.SR 0.831.109.163.1 Art. 39]. Heute gilt das zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich abgeschlossene Abk. vom 15. Nov. 1967 über Soziale Sicherheit (SR 0.831.109.163.1 ). ↩
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