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0.132.349.241•Erklärung zwischen der Schweiz und Frankreich betreffend die Bereinigung der Dappentalgrenze
0.132.349.241Bilateral International Treaty18.02.1864
Abgegeben am 18. Februar 1864
(Stand am 18. Februar 1864)
Die Unterzeichneten,
der ausserordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei Seiner Majestät dem Kaiser der Franzosen, und der Minister Staatssekretär im Departement der Auswärtigen Angelegenheiten Ihrer gedachten kaiserlichen Majestät,
zu diesem Zwecke mit den gehörigen Vollmachten versehen;
nach Einsicht und Prüfung:
erklären
im Namen ihrer respektiven Regierungen, dass die gedachten Protokolle, Profile und topographischen Pläne in allen und jeden Bestimmungen, die sie enthalten, angenommen und genehmigt sind und dass dieselben ihre vollständige Vollziehung finden sollen.
Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten die vorstehende Erklärung ausgestellt und mit ihrem Wappensiegel versehen.So geschehen in doppelter Ausfertigung, zu Paris, am 18. Februar 1864.
| Kern | Drouyn de Lhuys |
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