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951.181•Verordnung über die Verteilung des den Kantonen zufallenden Anteils am Bilanzgewinn der Schweizerischen Nationalbank
951.181Federal Council Ordinance01.01.2008
vom 7. November 2007 (Stand am 1. Januar 2008)
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 31 Absatz 3 des Nationalbankgesetzes vom 3. Oktober 20031(NGB),
verordnet:
Die Verteilung an die Kantone richtet sich nach ihrer Wohnbevölkerung (Art. 31 Abs. 3 NBG). Massgebend sind die Zahlen der letzten Erhebung des Bundesamtes für Statistik über die mittlere Wohnbevölkerung.
Die Verordnung vom 7. Dezember 19922über die Verteilung der den Kantonen zufallenden Anteile am Bilanzgewinn der Schweizerischen Nationalbank wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
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