Bundesbeschluss betreffend die Genehmigung des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen
855.1Simple Federal Decree (Adopting Agreements)27.04.1972Originalquelle öffnen →
855.1
vom 27. April 1972 (Stand am 1. Oktober 1999)
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 8 und 85 Ziffer 5 der Bundesverfassung,
nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 11. August 1971,
beschliesst:
1Das Übereinkommen vom 28. September 1954betreffend die Rechtsstellung der Staatenlosen wird genehmigt. 2Der Bundesrat wird ermächtigt, das Übereinkommen zu ratifizieren. 3Für die Fürsorge Staatenloser, die dem Übereinkommen unterstehen, gelten die Fürsorgebestimmungen für Flüchtlinge des 5. und 6. Kapitels des Asylgesetzes vom 26. Juni 1998. 4Der Bundesrat wird ermächtigt, den Vorbehalt zu Artikel 17 des internationalen Abkommens vom 25. Juli 1951über die Rechtsstellung der Flüchtlinge aufzuheben. 5Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er ist jedoch in die Gesetzessammlung aufzunehmen.
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