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831.426.3•Verordnung über die Anpassung der laufenden Hinterlassenen- und Invalidenrenten an die Preisentwicklung
831.426.3Federal Council Ordinance01.01.1988
vom 16. September 1987 (Stand am 1. Januar 1992)
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 36 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 19821
über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG),
verordnet:
Wird eine Invalidenrente durch eine Hinterlassenenrente ersetzt oder erfährt eine laufende Rente Änderungen, so wird die bisherige Laufzeit berücksichtigt.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1988 in Kraft.
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