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811.112.022•Verordnung des EDI über die Akkreditierung der Studiengänge der universitären Medizinalberufe
811.112.022Departmental Ordinance01.09.2007
vom 20. August 2007 (Stand am 1. September 2007)
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI),
gestützt auf Artikel 81der Verordnung vom 27. Juni 20072über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen,
verordnet:
Diese Verordnung bestimmt für die Studiengänge der universitären Medizinalberufe die Qualitätsstandards, welche die Akkreditierungskriterien und das Verfahren der Akkreditierung konkretisieren.
Akkreditiert werden die Studiengänge, die zu einem eidgenössischen Diplom führen in:
Die Akkreditierungsentscheide, die Expertenberichte und die Berichte des Akkreditierungsorgans werden vom Schweizerischen Akkreditierungsrat im Internet veröffentlicht.
Diese Verordnung tritt am 1. September 2007 in Kraft.
(Art. 3 Abs. 3)
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