Bundesratsbeschluss über die Anwendung der Genfer Abkommen in der Armee
518.0Federal Council Ordinance10.09.1952Originalquelle öffnen →
518.0
vom 29. August 1952 (Stand am 10. September 1952)
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf den Bundesbeschluss vom 17. März 1950betreffend Genehmigung
der Genfer Abkommen zum Schutze der Kriegsopfer,
beschliesst:
Das Eidgenössische Militärdepartement wird beauftragt, im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement die in der Friedenszeit zur Anwendung der Genfer Abkommen zum Schutze der Kriegsopferin der Armee notwendigen Massnahmen zu treffen.
Dieser Beschluss tritt am 10. September 1952 in Kraft.
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