Bundesratsbeschluss über die Anwendung der Genfer Abkommen in der Armee

518.0Federal Council Ordinance10.09.1952

vom 29. August 1952 (Stand am 10. September 1952)

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf den Bundesbeschluss vom 17. März 19501betreffend Genehmigung
der Genfer Abkommen zum Schutze der Kriegsopfer,

beschliesst:

Art. 1

Das Eidgenössische Militärdepartement wird beauftragt, im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement die in der Friedenszeit zur Anwendung der Genfer Abkommen zum Schutze der Kriegsopfer2in der Armee notwendigen Massnahmen zu treffen.

Art. 2

Dieser Beschluss tritt am 10. September 1952 in Kraft.

Footnotes

  1. AS 1951 175

  2. SR 0.518

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