Erklärung von Straßen als Eisenbahnzufahrtsstraßen
10000013Ordinance08.11.1934Originalquelle öffnen →
Burgenland
Verordnung der burgenländischen Landesregierung vom 15. Oktober 1934, betreffend die Erklärung von Straßen als Eisenbahnzufahrtsstraßen
StF: LGBl. Nr. 3/1934
Auf Grund des § 9 des Straßenverwaltungsgesetzes vom 15. Jänner 1926 in der Fassung des LGBl. Nr. 41 aus dem Jahre 1927 werden nach Durchführung des in den §§ 31 und 36 des genannten Gesetzes vorgesehenen Verfahrens folgende Straßenzüge als Eisenbahnzufahrtsstraßen erklärt:
Bahnhöfe
Bahnhöfe
(Tritt lt. LGBl. Nr. 50/1979 außer Kraft)
Bahnhöfe
Bahnhöfe
Bahnhöfe
Bahnhof
(aufgelassen gem. der Verordnung LGBl. Nr. 50/1979)
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