Errichtung einer 6. Notarstelle in Innsbruck und einer 2. Notarstelle in Feldkirch
20010390Ordinance01.07.1964Originalquelle öffnen →
Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 25. November 1963, betreffend Errichtung einer 6. Notarstelle in Innsbruck und einer 2. Notarstelle in Feldkirch.
StF: BGBl. Nr. 276/1963
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Innsbruck errichtet.
Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Feldkirch errichtet.
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1964 in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.