Errichtung einer vierten Notarstelle in Klagenfurt und Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Matzen nach Gänserndorf
20010386NotareOrdinance03.02.1962Originalquelle öffnen →
Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 29. Jänner 1962, betreffend Errichtung einer vierten Notarstelle in Klagenfurt und Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Matzen nach Gänserndorf.
StF: BGBl. Nr. 38/1962
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. Juni 1962 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Klagenfurt errichtet.
Im Sprengel des Kreisgerichtes Korneuburg wird der Amtssitz der Notarstelle Matzen nach Gänserndorf verlegt.
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