GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Arabische Republik
20004934Treaty25.06.1969Originalquelle öffnen →
(Übersetzung)
(GATT) Vierte Niederschrift (Procès-Verbal) betreffend die Verlängerung der Deklaration über den vorläufigen Beitritt der Vereinigten Arabischen Republik
StF: BGBl. Nr. 284/1969 (NR: GP XI RV 1101 AB 1173 S. 135. BR: S. 275.)
Nachdem die Vierte Niederschrift (Procès-Verbal) betreffend die Verlängerung der Deklaration über den vorläufigen Beitritt der Vereinigten Arabischen Republik zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT), welche also lautet:
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diese Niederschrift für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 28.Mai 1969
Die vorliegende Niederschrift ist gemäß ihrem Absatz 2 für Österreich am 25.Juni 1969 in Kraft getreten.
Nachdem die Vierte Niederschrift (Procès-Verbal) betreffend die Verlängerung der Deklaration über den vorläufigen Beitritt der Vereinigten Arabischen Republik zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT), welche also lautet:
25.06.1969
GESCHEHEN zu Genf, am neunzehnten November neunzehnhundertachtundsechzig, in einer einzigen Ausfertigung in englischer und französischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.
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