Handelsbeziehungen - Zusatzübereinkommen
20004000HandelsabkommenTreaty26.09.1926Originalquelle öffnen →
(Übersetzung.)
Zusatzübereinkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche Norwegen, betreffend eine Abänderung des Handelsübereinkommens vom 3. Dezember 1924.
StF: BGBl. Nr. 293/1926 (NR: GP II 566 AB 602 S. 153.)
Nachdem das am 6.Februar 1926 in Berlin unterfertigte Zusatzübereinkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche Norwegen, betreffend eine Abänderung des Handelsübereinkommens vom 3.Dezember 1924, welches also lautet:
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Staatsvertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.
Die Ratifikationsurkunden wurden am 16.September 1926 in Berlin ausgetauscht. Dieses Zusatzübereinkommen, dessen materielle Bestimmungen bereits mit Verordnung der Bundesregierung vom 23.März 1926, B. G. Bl. Nr.88, in Kraft gesetzt wurden, ist daher am 26.September 1926 in Kraft getreten.
Die gehörig bevollmächtigten Unterzeichneten sind über folgende Bestimmungen übereingekommen, die einen integrierenden Bestandteil des Handelsübereinkommens vom 3.Dezember 1924 bilden soll:
Die nachstehend bezeichnete Ware wird bei der Einfuhr aus Norwegen nach Österreich folgenden Zoll unterliegen:
26.09.1926
Nummer des Einfuhrzoll
österreichischen Warenbezeichnung für 100 kg
Tarifs in Goldkronen
ex 107 ex b) „Kippered“ Heringe 40,-
Das gegenwärtige Übereinkommen wird ratifiziert und die Ratifikationsurkunden werden in Berlin ausgetauscht werden.
Es tritt zehn Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und bleibt ebenso lange wirksam wie das Handelsübereinkommen vom 3. Dezember 1924.
Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten das gegenwärtige Übereinkommen gefertigt.
So geschehen, in zweifacher Ausfertigung, zu Berlin am 6. Februar 1926.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für Finanzen und für Handel und Verkehr gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 5. September 1926.
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