Schiffahrt - Hilfeleistung und Bergung in Seenot sowie Regeln über den Zusammenstoß von Schiffen
20003738Scope Announcement01.09.1936Originalquelle öffnen →
01.09.1936
Kundmachung des Bundeskanzleramtes, betreffend den Beitritt der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zu den Internationalen Übereinkommen zur einheitlichen Feststellung bestimmter Regeln über den Zusammenstoß von Schiffen sowie zur einheitlichen Feststellung bestimmter Regeln über Hilfeleistung und Bergung in Seenot
StF: BGBl. Nr. 302/1936
01.09.1936
Nach einer Mitteilung der belgischen Regierung hat die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken ihren Beitritt zu den Internationalen Übereinkommen zur einheitlichen Feststellung bestimmter Regeln über den Zusammenstoß von Schiffen sowie zur einheitlichen Feststellung bestimmter Regeln über Hilfeleistung und Bergung in Seenot (R. G. Bl. Nr. 33 aus 1913) bekanntgegeben. Gemäß Artikel 15, beziehungsweise Artikel 17 der genannten Übereinkommen werden diese Beitritte am 27. August 1936 wirksam.
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